Unterstützung für KMU bei Small Tickets

Seit Jahren bestehende Lücke wird geschlossen

BERLIN (NfA)–Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mitteilt, hat es sich zusammen mit dem Bundesministerium der Finanzen auf ein Instrument der Außenwirtschaftsförderung geeinigt, mit dem die Exportkreditgarantien des Bundes (Hermesdeckungen) ergänzt werden. Damit wird ein Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt. 

Die Parlamentarische Staatssekretärin Franziska Brantner vom Bundeswirtschaftsministerium dazu: 

„Mit dem neuen Instrument helfen wir kleinen und mittelgroßen Unternehmen, im Auslandsgeschäft ihr volles Potenzial zu nutzen. Die neuen Garantien helfen den Firmen dabei, ihre Zahlungsrisiken im Auslandsgeschäft zu verringern. Damit wird eine seit Jahren bekannte Lücke bei Exportgarantien mit Auftragswerten unter 10 Mio Euro geschlossen.“ 

Der Parlamentarische Staatssekretär Florian Toncar vom Bundesfinanzministerium sagt: 

„Es ist geplant, die Forfaitierungsgarantie bis zum Ende des zweiten Quartals 2023 einzuführen. Der Bund kann mit diesem Instrument den Banken den Großteil der Risiken aus der Übernahme von bundesgedeckten Forderungsverkäufen der Exporteure aus zugrunde liegenden Ausfuhrgeschäften gegen Zahlung einer entsprechenden Prämie abnehmen. So verschaffen wir exportorientierten KMU spürbare Liquiditätsspielräume.“ 

Reguläre Exportkreditgarantien des Bundes können gewährt werden, wenn deutsche Unternehmen Produkte an ausländische Besteller liefern. Zur Finanzierung des Kaufs nimmt der Besteller einen Exportkredit bei einer deutschen Bank auf. Zuvor prüft das Geldinstitut die Kreditwürdigkeit des ausländischen Bestellers. Der Bund bürgt der Bank gegenüber für diesen Kredit, das heißt bei Zahlungsunfähigkeit seitens des ausländischen Bestellers ersetzt der Bund dem Kreditinstitut den Großteil des Forderungsausfalls. Durch dieses Instrument wird es deutschen Unternehmen erleichtert, Liefergeschäfte mit ausländischen Firmen abzuschließen.

Der Bund hat 2022 solche Exportkreditgarantien in Höhe von etwa 15 Mrd Euro gewährt. 

Für kleinvolumige Exportgeschäfte unterhalb von 10 Mio Euro bietet der Bund mit der Forfaitierungsgarantie jetzt ein ergänzendes Instrument an. Es handelt sich um eine für die Banken vereinfachte Form der Exportfinanzierung. 

Im ersten Schritt gewährt der deutsche Exporteur seinem ausländischen Besteller einen sogenannten Lieferantenkredit (Zahlungsziel später als Liefertermin). Im zweiten Schritt kauft die Bank dem Exporteur diese Forderung ab (Forfaitierung) und verschafft diesem somit neue Liquidität. Der Bund garantiert dem Geldhaus gegenüber für diese Forderung, das heißt bei Zahlungsunfähigkeit des ausländischen Bestellers ersetzt der Bund der Bank den Forderungsausfall zu 80%. 

Es ist geplant, diese Forfaitierungsgarantie bis zum Ende des zweiten Quartals 2023 einzuführen. So verschafft der Bund exportorientierten KMU spürbare Liquiditätsspielräume.

 

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