Sanktionsausnahmen für den Gesundheitssektor

Zuletzt hatte die Europäische Union im Rahmen ihres 7. Sanktionspakets gegen Russland im Juli unter anderem den Kauf, die Einfuhr und die Verbringung von Gold mit russischem Ursprung verboten. Außerdem wurden die Ausfuhrkontrollen von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) verstärkt, das Zugangsverbot für russische Schiffe zu EU-Häfen wurde auf Schleusen ausgeweitet. Außerdem gab es zusätzliche Sanktionen gegen 54 Personen und zehn Organisationen, darunter die größte Finanzinstitution Russlands, die Sberbank. Alle diese Maßnahmen wirken sich zunächst auch auf den Gesundheitssektor aus, der sich gleichzeitig aber auch auf eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen stützen kann, wie der Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft im Rahmen im Nachgang eines Webinars erörtert.

Pharmazeutische und medizinische Erzeugnisse sind in vielen Fällen von den Sanktionen ausgenommen, so die Erklärung des Ausschusses unter Berufung auf die Experten von Rödl & Partner. Das Verbot, öffentliche Finanzmittel oder Finanzhilfen für den Handel mit Russland oder für Investitionen in Russland bereitzustellen, gilt nicht für medizinische oder humanitäre Zwecke. Für Güter und Technologien, die zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands beitragen könnten, können von den zuständigen Behörden Genehmigungen erteilt werden, wenn diese für humanitäre Zwecke einschließlich medizinischer Hilfsgüter erforderlich sind.

Die aktuellen Regelungen erschweren allerdings den Transport von medizinischen und pharmazeutischen Erzeugnissen innerhalb der EAWU. Seit dem 9. März gilt vorübergehend (Frist 31. Dezember 2022) das Verbot der Ausfuhr einzelner Kategorien der nach Russland früher eingeführten technologischen Anlagen, medizinischen Geräten und Erzeugnissen. Eine vorübergehenden Genehmigungsbedürftigkeit gilt im besagten Zeitraum für die Waren, die in die EAWU-Mitgliedstaaten ausgeführt werden. 

Zu den praktischen Folgen für ausländische Unternehmen gehören darüber hinaus Nachteile durch den von Russland erlaubten Parallelimport einiger Produkte, auch wenn hier Medikamente bislang von Russland ausgenommen wurden.

Nach Experteneinschätzungen wächst das Handelspotenzial der Eurasischen Wirtschaftsunion mit den Südostasiatischen Nationen (ASEAN) und den Ländern der Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit. Für Kasachstan, Kirgisistan und Armenien wächst die Bedeutung Asiens, einschließlich Chinas als wichtigsten Handelspartner. Kasachstan und Armenien werden dadurch für Unternehmen als neue Standorte interessant. 

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