Sanktionen gegen Transportunternehmen

BRÜSSEL (gus)–Transportunternehmen mit Sitz in Russland oder Belarus dürfen keine Fahrten mehr nach Polen oder in andere Länder der Europäischen Union durchführen – mit einigen Ausnahmen. Das fünfte Sanktionspaket der Europäischen Kommission beinhaltet eine Übergangsfrist. Möglich bleiben Transitfahrten zwischen der im Norden an Polen angrenzenden russischen Exklave Kaliningrad und dem restlichen Territorium Russlands. Voraussetzung dafür ist aber, dass die transportierten Waren auf keiner Verbotsliste stehen. Das fünfte Sanktionspaket gilt außerdem nicht für einige ausgewählte Produktgruppen. 

Russische und belarussische Spediteure dürfen weiterhin die folgenden Artikel und Rohstoffe in die EU transportieren: Erdgas, Rohöl und raffiniertes Öl, verschiedene Metalle und Erze, pharmazeutische Produkte, Agrar- und Lebensmittel sowie Postsendungen. Eine Liste aller ausgenommenen Transporte hat das polnische Infrastrukturministerium auf seiner Webseite veröffentlicht. 

EU-Spediteure können bislang wie gewohnt nach Russland oder Belarus einreisen und Waren transportieren. Das polnische Infrastrukturministerium rechnet aber mit Gegensanktionen. Darum rät das Ministerium auf seiner Webseite “von Reisen nach Belarus und Russland ab”. Fahrern, die sich auf dem Hoheitsgebiet dieser beiden Länder aufhalten, empfiehlt das Ministerium eine Rückkehr nach Polen. Die meisten Waren aus Russland und Belarus, die mit dem Lkw in die EU gelangen, werden über polnische Grenzübergänge eingeführt.

gus/02.05.2022

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