Formblatt nach dem Muster der ”Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“ (DGUV Information 208-016)
Die DGUV Information 208-016 beschreibt die Handlungsanleitung im Umgang mit Leitern und Tritten. Diese Information befasst sich mit den verschiedenen Arten von Leitern und den dazugehörigen Teilen. Als Grundlage dient hier das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Der Unternehmer für den ordnungsgemäßen Zustand Sorge zu tragen. Das umfasst die regelmäßige Prüfung der Leitern und Tritte. Die Häufigkeit dieser Prüfung ist dabei von diversen Faktoren wie z.B. Nutzungshäufigkeit, Beanspruchung, aber auch von den bereits bei vorherigen Prüfungen festgestellten schweren Mängeln abhängig.