Aufzeichnung zum Thema: Nullbescheid / Ausfuhrgenehmigung

„Die Ausfuhranmeldung wurde nicht angenommen. Bitte Nullbescheid vorlegen.“ Mit solchen oder ähnlichen Mitteilungen des Zolls sahen sich seit der zweiten Hälfte 2022 viele Unternehmen plötzlich konfrontiert.

 

Beim Export von Gütern mit (potentiellem) Militärbezug oder bei bestimmten Embargoregelungen muss vorab eine Genehmigung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingeholt werden. Sind sich exportierende Unternehmen unsicher, kann zur Absicherung ein sogenannter Nullbescheidbeantragt werden. Doch auch der Zoll kann Ausfuhranmeldungen ablehnen und einen Nullbescheidanfordern, wenn seinerseits Unsicherheiten bezüglich der Genehmigungsfreiheit einer Ausfuhr bestehen. Insbesondere bei Exporten in osteuropäische und zentralasiatische Drittländer war dies zuletzt immer häufiger der Fall. Für betroffene Unternehmen bedeutet dies oft die monatelange Verzögerung wichtiger Ausfuhrlieferungen.

 

In diesem Webinar zeigt Ihnen ein erfahrener Exportkontrollbeauftragter den Ablauf und die Besonderheiten beim Antrag auf Ausfuhrgenehmigung oder Nullbescheid beim BAFA.

Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter:

Etablierte Märkte sichern, mit neuen Märkten wachsen
Verlässliche Strategien in Zeiten wachsender Unsicherheit

Ob im Osten oder im Westen, die alten Gewissheiten im Exportgeschäft sind dahin. Wenn Auslandsumsätze etwa durch Zölle einbrechen, gilt es, durch Digitalisierung effizienter zu werden. Auch eine lokale Fertigung kann die richtige Strategie sein. In jedem Fall müssen Exporteure neue Märkte identifizieren und entwickeln. Beim diesjährigen Tag der Exportweltmeister entwickeln wir mit Ihnen als Entscheider die richtigen Strategien, um auf Auslandsmärkten erfolgreich zu bleiben.

Freuen Sie sich auf einen Tag voller hochkarätiger Impulsvorträge, Diskussionsrunden, Panels und Workshops, bei dem persönliches Networking im Mittelpunkt steht.

 

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