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“Die Ausfuhranmeldung wurde nicht angenommen. Bitte Nullbescheid vorlegen.” Mit solchen oder ähnlichen Mitteilungen des Zolls sahen sich seit der zweiten Hälfte 2022 viele Unternehmen plötzlich konfrontiert.

 

Beim Export von Gütern mit (potentiellem) Militärbezug oder bei bestimmten Embargoregelungen muss vorab eine Genehmigung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingeholt werden. Sind sich exportierende Unternehmen unsicher, kann zur Absicherung ein sogenannter Nullbescheidbeantragt werden. Doch auch der Zoll kann Ausfuhranmeldungen ablehnen und einen Nullbescheidanfordern, wenn seinerseits Unsicherheiten bezüglich der Genehmigungsfreiheit einer Ausfuhr bestehen. Insbesondere bei Exporten in osteuropäische und zentralasiatische Drittländer war dies zuletzt immer häufiger der Fall. Für betroffene Unternehmen bedeutet dies oft die monatelange Verzögerung wichtiger Ausfuhrlieferungen.

 

In diesem Webinar zeigt Ihnen ein erfahrener Exportkontrollbeauftragter den Ablauf und die Besonderheiten beim Antrag auf Ausfuhrgenehmigung oder Nullbescheid beim BAFA.

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