Aufzeichnung zum Thema: CBAM

Mit dem neuen CO2-Ausgleichssystem (CBAM) werden Importeure von energieintensiven Produkten ab dem Jahr 2026 vom Emissionshandel erfasst werden. Seit Oktober 2023 besteht zudem eine quartalsmäßige Berichtspflicht für die Übergangszeit, deren erste Fälligkeit der 31.01.2024 ist.
Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter:

Jahresupdate-Schulung

Neuerungen Außenhandel, Export und Zoll 
2025

Kurz und prägnant – erfahren Sie alle Neuerungen, welche Sie bei Warenein- und Ausfuhr in 2025 zu beachten haben! Keine langen Einführungen – konkret auf den Punkt gebracht. 

  • Reform des europäischen Zollrechts
  • CBAM 
  • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
  • Russlandembargo
  • Dual-Use-Liste
  • Europa in Zeiten neuer Handelskriege

Teilnehmerzahl begrenzt

WordPress Cookie-Hinweis von Real Cookie Banner