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Mit dem neuen CO2-Ausgleichssystem (CBAM) werden Importeure von energieintensiven Produkten ab dem Jahr 2026 vom Emissionshandel erfasst werden. Seit Oktober 2023 besteht zudem eine quartalsmäßige Berichtspflicht für die Übergangszeit, deren erste Fälligkeit der 31.01.2024 ist.
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