Experiment mit russischen Zollfreilagern ab 2023 möglich

Das russische Finanzministerium schlägt vor, ab dem 1. April 2023 ein Experiment für den Verkauf von Waren an Privatpersonen durchzuführen, die in ausländischen Online-Shops Produkte aus russischen Postlagern kaufen, wie aus einem Beschlussentwurf hervorgeht, der „TASS“ vorliegt.

Wie aus dem Dokument hervorgeht, werden das Finanzministerium, das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und die russische Akkreditierungsbehörde für das Projekt verantwortlich sein. „Vom 1. April 2023 bis zum 1. April 2024 soll ein Experiment zur Durchführung von Zolloperationen durch den beauftragten Betreiber (Russische Post) unter Anwendung des Zollverfahrens des Zolllagers in Bezug auf Waren durchgeführt werden, die nach Russland zum Zwecke des weiteren Erwerbs durch Privatpersonen im Rahmen des internationalen elektronischen Handels eingeführt und in internationalen Postsendungen verschickt werden“, heißt es in dem Dokument. Ein Zolllager ist eine Sonderwirtschaftszone, in der Online-Shops Waren aus dem Ausland einführen und unter zollamtlicher Überwachung aufbewahren können, ohne dass eine Zollabfertigung, die Zahlung von Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuern und Zöllen sowie die Anwendung von Lizenzen und Kontingenten für die Waren während der Lagerzeit bis zum Kauf durch die Käufer erforderlich sind.

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