Sie erhalten einen anschaulichen Überblick über die für die Ausfuhr von Software relevanten Rechtsbereiche und lernen praxisnah, wie sie die Vorschriften richtig anwenden. Nach Abschluss werden Sie in der Lage sein, selbstständig und sicher eigene Softwareexporte durchzuführen.
Das Senden/Bereitstellen von Daten (inkl. Uploads auf Server, Lizenzvergabe, Updates etc.) ins Ausland stellt einen Ausfuhrvorgang in verschiedenen Rechtslagen dar:
• Wann eine zollrechtliche Ausfuhr vorliegt, d.h. der Software eine Warennummer zugeordnet werden kann und der Zolltarif anzuwenden ist
• Welche Kontroll- und ggf. Genehmigungspflichten zu beachten sind und wie man sie innerbetrieblich prüft
Wie die Sendung umsatzsteuerlich zu behandeln ist (Unterscheidung auch zwischen B2B und B2C), auch in Hinblick auf Intrastat-Meldungen